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Reise-Hotline 02443 24 46

Reisebedingungen für Buspauschalreisen

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Schneider Reisen GmbH (nachfolgend Schneider Reisen genannt), im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Schneider Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Schneider Reisen beim Kunden
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Schneider Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Schneider Reisen nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4. Bei Buchungen über das Internet gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Schneider Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Schneider Reisen beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen kann.

1.5. Für alle Buchungen gilt: Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Schneider Reisen zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

1.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Schneider Reisen bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Schneider Reisen für diese Reise.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von Schneider Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über vertraglich zugesagte Leistungen von Schneider Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Schneider Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Schneider Reisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Schneider Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Schneider Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651K BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Schneider Reisen unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Schneider Reisen eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Buspauschalreisen
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
• ab dem 6. Tag oder bei Nichtanreise 80%

Tagesfahrten
• bis 3 Tage vor Reiseantritt € 5,- pro Person
• 2 und 1 Tag vor Reiseantritt 50%
• bei Nichterscheinen 90%

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Schneider Reisen nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.4. Schneider Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Schneider Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Schneider Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Schneider Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Dies betriff t insbesondere
Reisen, die Eintrittskarten einschließen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

5.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Schneider Reisen bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben, bei Tagesfahrten € 5,- pro Person.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt von Schneider Reisen wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
7.1. Schneider Reisen kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Schneider Reisen muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Schneider Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Schneider Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Schneider Reisen später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. Vorbehalt: Schneider Reisen hat die Möglichkeit eine Tagesreise 24 Stunden vorher abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl an Personen nicht erreicht wird.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Schneider Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Schneider Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Pflicht des Reisenden zur Mängelanzeige während der Reise, Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden/Reisenden
8.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Schneider Reisen (Reiseleitung, Busfahrer, Agentur) oder direkt gegenüber Schneider Reisen unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für Schneider Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Schneider Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Schneider Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Bestimmungen über die Mindesthaftung für Gepäckschäden entsprechend der EU-Verordnung 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr) bleiben durch die vorstehende Haftungsbeschränkung unberührt.

10. Frist und Adressat der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden/Kunden, Verjährung von Ansprüchen des Reisenden/Kunden
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Schneider Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle groben Verschuldens, die in zwei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Schneider Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Schneider Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Reiseveranstalter ist:
Schneider Reisen GmbH
Telefon: 02443 - 2446 - Telefax: 02443 - 4226

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet*: www.schneider-bank.de

Geschäftsführer Harald Bank
Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 10897
Johannesweg 16, 53894 Mechernich

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 239979061